Allgemeine Geschäftsbedingungen Langzeit-Beherbergung
Wohnen & Wert Appartementvermietung GmbH für Aufenthalte über 4 Wochen
Die vorliegenden AGB gelten nur für den Abschluss von kurzfristigen Beherbergungsverträgen mit einer Dauer von bis zu 4 Wochen. Bei längerfristigem Aufenthalt setzen Sie sich bitte zum Abschluss eines Mietvertrags mit uns in Verbindung, ein Vertrag über einen Aufenthalt von mehr als 4 Wochen kommt erst durch schriftlichen Abschluss eines Mietvertrags zustande. Sofern in diesen AGB nicht abweichende Regelungen getroffen werden gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) in der Fassung vom 15.11.2006, die für den Gast bei der Buchung im Internet abrufbar sind.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge mit einer Dauer von mehr als 4 Wochen.
1.2. Diese Verträge sind keine Mietverträge, sondern Beherbergungsverträge. Die Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes (MRG) finden keine Anwendung.
1.3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006), sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung des Appartementbetreibers zustande.
2.2. Der Vertrag ist für die vereinbarte Dauer verbindlich abgeschlossen.
3. Vertragsdauer und Kündigung
3.1. Der Vertrag wird für die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung festgelegte bestimmte Dauer abgeschlossen.
3.2. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
erheblicher Vertragsverletzung
vertragswidriger Nutzung
Zahlungsverzug trotz Mahnung
Gefährdung des Betriebs oder anderer Gäste
4. Vorzeitige Vertragsauflösung / Stornierung
4.1. Kündigt oder storniert der Gast den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund, bleibt der vereinbarte Gesamtpreis grundsätzlich aufrecht.
4.2. Der Appartementbetreiber ist verpflichtet, sich um eine anderweitige Vergabe der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung hat der Gast zu bezahlen:
100 % des vereinbarten Entgelts für die Restlaufzeit,
abzüglich jener Einnahmen, die durch eine anderweitige Vermietung erzielt werden konnten.
4.4. Kann keine Weitervermietung erfolgen, ist der gesamte Restbetrag fällig.
5. Leistungen und Preise
5.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
5.2. Im Preis enthalten sind insbesondere:
Unterkunft
Energie (Strom, Wasser, Heizung)
Internet (WLAN)
5.3. Reinigung:
laufende Reinigung obliegt dem Gast
Endreinigung wird gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart
6. Zahlung
6.1. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
6.2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt:
Verzugszinsen zu verrechnen
den Vertrag aus wichtigem Grund aufzulösen
7. Preisanpassung
7.1. Bei Vertragslaufzeiten über 3 Monate ist der Betreiber berechtigt, Preise bei erheblichen Kostensteigerungen (insbesondere Energie) um bis zu 15 % anzupassen.
8. Nutzung und Hausordnung
8.1. Das Appartement darf ausschließlich zu Beherbergungszwecken genutzt werden.
8.2. Eine gewerbliche, dauerhafte oder wohnrechtliche Nutzung ist unzulässig.
8.3. Verstöße berechtigen zur sofortigen Vertragsauflösung.
9. Haftung
9.1. Der Gast haftet für sämtliche durch ihn oder ihm zuzurechnende Personen verursachten Schäden.
9.2. Für eingebrachte Sachen wird nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
10. Höhere Gewalt
10.1. Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt unmöglich, besteht kein Schadenersatzanspruch.
10.2. Der Betreiber ist berechtigt, eine gleichwertige Unterkunft anzubieten.
11. Gerichtsstand und Recht
11.1. Es gilt österreichisches Recht.
11.2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Graz.
12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen aufrecht.
Stand der AGBs: 24. März 2026